Willkommen auf unserer Homepage!
Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als moderner Verein wollen wir Sie gerne auch Online mit Informationen rund um unseren Verein und unser Tätigkeitsfeld versorgen.
Wenn Sie unseren Verein noch gar nicht kennen, und erst im Internet von uns erfahren haben würden wir uns freuen, von Ihnen zu hören! Bitte lassen Sie uns Ihre Wünsche und Fragen wissen, gerne beraten wir Sie ausführlich unter den Kontakten:
Mieterverein Gotha und Umgebung e.V.
Justus-Perthes-Straße 11
99867 Gotha
Telefon: +49 (0) 36 21 / 400 1 84
Fax: +49 (0) 36 21 / 7 333 72
E-Mail: mieterverein[dot]gotha[at]t-online[dot]de
Gläubiger-Identifikationsnummer
DE95ZZZ00000189058
Öffnungszeiten
Montag & Dienstag
08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 19:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 14:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
(Termine zur Rechtsberatung nur nach Vereinbarung)
Telefonische Rechtsauskünfte für Mitglieder
Montag
13:00 bis 14:00 Uhr,
Mittwoch
14:00 bis 15:00 Uhr
Cannabisrauch
Auch nach der Legalisierung von Cannabis müssen Nachbar:innen starken Cannabisrauch nicht hinnehmen. Zieht der Rauch mehrfach täglich in die Nachbarwohnung und verweigert der Konsument oder die Konsumentin Absprachen über feste Konsumzeiten, kann ein Unterlassungsanspruch bestehen – insbesondere zum Schutz von Gesundheit und Minderjährigen. Um die Interessen beider Seiten auszugleichen, kann das Gericht feste Konsumzeiten festlegen (AG Neubrandenburg, Beschl. v. 24.6. 2024 – 107 C 493/26). |
Verschattung
Darf ich wegen stark gewachsener Bäume die Miete mindern?
Eine Mietminderung kommt infrage, wenn durch die zunehmende Verschattung ein Mangel entstanden ist. Viele Gerichte lehnen dies ab, wenn die Bäume bereits bei Mietbeginn vorhanden waren. Bei erheblicher Verschattung – etwa wenn selbst tagsüber Licht nötig ist – erkennen manche Gerichte jedoch einen Mangel und eine Mietminderung an.
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